Ausschreibung
Alles zur Anmeldung

Veranstaltungsdatum:

Der 46. Warendorfer Emssee-Lauf findet am 05. September 2026 statt.

Veranstaltungsort:

Start und Ziel sind im Warendorfer Freibad „Bürgerbad Emsinsel”, Breuelweg 5, 48231 Warendorf

Laufwettbewerbe:

Halbmarathon – 21,1 km / 15 €
Start: 10:30 Uhr, Zielschluss: 13:30 Uhr
ab U18 (ab Jg. 2010 und älter)
Gesponsert durch: Praxisnetz Warendorf

Volkslauf und Walking** – 10 km / 12 €
Start: 11:00 Uhr
ab U16 (ab Jg. 2012 und älter)
Gesponsert durch: Intersport Kuschinski

Jedermannlauf und Walking** – 5 km / 10 €
Start: 13:30 Uhr
ab U14 (ab Jg. 2014 und älter)
Gesponsert durch: Sparkasse Münsterland Ost

Kinder- und Jugendläufe – 2,8 km / 4 €
Start: 14:30 Uhr
U16 (Jg. 2012 und Jg. 2011), U14 (Jg. 2014 und Jg. 2013)
Start: 15:00 Uhr
U12 (Jg. 2016 und Jg. 2015), U10 (Jg. 2018 und Jg. 2017)
Gesponsert durch: Stadtwerke Warendorf

Bambinilauf – 0,75 km / frei
Start: 15:30 Uhr Mädchen, 15:45 Uhr Jungen
U8 (Jg. 2019 und jünger)
Gesponsert durch: Stadtwerke Warendorf

Anmeldung:

Die Voranmeldung ist ausschließlich online unter www.emsseelauf.de möglich. Mit der Anmeldung bestätigt jede/r Teilnehmer/in, dass sie/er die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jede/r Teilnehmer/in eine Anmeldebestätigung als verbindliche Zusage. Änderungen am Zeitplan behält sich die Veranstalterin vor.

Meldeschluss:

04.09.2026 um 12:00 Uhr
Meldeschluss für alle Laufwettbewerbe
14.08.2026 um 12:00 Uhr
Meldeschluss für den Halbmarathon inkl. Finishershirt

Nach- und Ummeldung:

Nach- und Ummeldungen vor Ort am Veranstaltungstag bis 30 Min. vor dem jeweiligen Start (2 € Gebühr)

Zahlung:

Online-Voranmeldung per Lastschrifteinzug.
Nach- und Ummeldung in Bar- oder per EC-Zahlung vor Ort.

Ausschreibung
Wichtige Infos

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle ausreichend trainierten und sportgesunden Läufer/innen, die den Altersklassen der jeweiligen Läufe entsprechen. Jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, ihre/seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.

Parkmöglichkeiten:

Rund um das Warendorfer Freibad und den Emssee gibt es mehrere Parkplätze:
– Parkplatz „Zwischen den Emsbrücken“ (fußläufig ca. 15 min)
– Parkplatz „Lohwall“ (fußläufig ca. 20 min)
– Parkplatz „Bootshaus“ an der Sassenberger Straße (fußläufig ca. 15 min)

Startunterlagenausgabe:

Die Startunterlagen können am Veranstaltungstag ab 9:00 Uhr am Freibad abgeholt werden.
Die Ausgabe der Startnummer mit integriertem Einwegchip und Sicherheitsnadeln erfolgt gegen die Vorlage des Personalausweises.

Versorgung an der Strecke:

Es befinden sich zwei Getränkestände an der Strecke (Laufstrecke über 10,0 km und 21,1 km).

Siegerehrung:

Die Siegerehrungen erfolgen im Anschluss an den jeweiligen Laufwettbewerb.

Auszeichnungen:

Die drei Erstplatzierten aller Laufwettbewerbe erhalten ein Präsent, eine Medaille und eine Urkunde. Es steht für alle Teilnehmer/innen ein kostenfreier Download der persönlichen Teilnehmer-Urkunde mit den Wettkampfzeiten auf der Homepage zur Verfügung. Auf Wunsch kann die Urkunde vor Ort gedruckt werden.

Zusatzwertungen:
Die teilnehmerstärkste Gruppe (Firma oder Verein) und Schule, sowie der teilnehmerstärkste Kindergarten werden ausgezeichnet (Gesamtgröße der Gruppe).

**Für das Walking wird es keine Wertung, keine Auszeichnungen und keine Siegerehrung geben.
Es werden lediglich die Finisher-Zeiten in der Gesamtergebnisliste des 5 km- und 10 km-Laufes aufgeführt.

Ergebnisse:

Die Ergebnisse werden zeitnah auf der Homepage www.emsseelauf.de veröffentlicht.

Sonstige Hinweise:

Das Schwimmbad kann am Veranstaltungstag kostenlos genutzt werden.
Vor Ort gibt es Toiletten, Duschen und Umkleiden, sowie Spinde für die Wertsachen.

Verlosung:

Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des 5 km-, 10 km- und 21,1 km-Laufes wird ein Wochenende am Kleinen Heidesee in Peckeloh verlost. www.kleinerheidesee.de

Stand: 30.05.2026

Teilnahmebedingungen

1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Der 46. Warendorfer Emssee-Lauf wird nach den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV), der IAAF und unter Aufsicht des Leichtathletikkreises Münster 24 durchgeführt. Veranstalter des 46. Warendorfer Emssee-Laufs ist die Abteilung Leichtathletik der Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V..
(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der An­meldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle ausreichend trainierten und sportgesunden Läu­fer/innen, die den Altersklassen der jeweiligen Läufe entsprechen.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arz­tes, zu beurteilen.
(3) Durch die Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer, dass er den gesundheitlichen Anforderungen des Laufes standhält und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
(4) Die Startnummer darf nicht an jemand anderes weitergegeben werden. Das Ab­knicken oder Verändern von Teilen der Startnummer führt zur Disqualifikation. Das Tragen von Kopfhörern während des Laufes ist verboten und führt zur Disqualifika­tion. Das Mitführen von Tieren ist untersagt.
(5) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entspre­chend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwider­handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berech­tigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegen­über den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesund­heitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

3 Anmeldung – Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Ver­anstalter darstellt, ist über die Voranmeldung online unter www.emsseelauf.de oder am Veranstaltungstag vor Ort als Nachmeldung möglich.
(2) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startgeldes.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der online Voranmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Teilnahmebedingungen anerkannt oder das Nachmeldeformular ausgefüllt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.
(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbei­trages eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung in Anlehnung an die o.g. genannten Regelwerke relevant sind, er einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Sub­stanzen (Doping) an den Start geht.

4 Zahlungsbedingungen

Die Startgebühr wird bei der elektronischen Anmeldung von der vom Veranstalter autorisierten Time and Voice GbR vom Teilnehmer eingezogen. Ist ein Einzug in der gewählten Art und Weise mangels Kontendeckung jedoch nicht möglich, hat der Teilnehmer alle der Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V. hieraus entstehenden Kosten für Rücklastschriften zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer dem erteilten Einziehungsauftrag der Warendorfer Sportunion 1895/1972 e.V. ohne sachlichen Grund widerspricht. Die Nachmeldung vor Ort erfolgt in Bar- oder per EC-Zahlung.

5 Startunterlagenausgabe

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung oder seinem Personalausweis. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.
(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Startun­terlagenausgabe erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

6 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Mit der Teilnahme am Lauf wird der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art anerkannt. Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art können nicht gegen den Veranstalter, Sponsoren des Laufes oder die Stadt Waren­dorf sowie deren Vertreter geltend gemacht werden. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitli­chen Bedenken bestehen.
(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behörd­licher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(4) Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung wegen höherer Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Meldegebühr.
(5) Bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer hat auf sein Eigentum selbst zu achten.

7 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veran­staltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden me­dizinischen Dienste, verarbeitet. Die Datenspeicherung gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, fotomechanischen Vervielfälti­gungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und für Werbemaß­nahmen (Flyer, Plakate und andere Printmedien) des Veranstalters genutzt werden.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personen­bezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstan­den.

8 Zeitmessung

(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels eines Einwegchips, der in der Startnummer integriert ist. Der Chip kann nach der Veranstaltung entsorgt werden.
(2) Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Ver­anstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist aus­geschlossen.

Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten diese Bedingun­gen akzeptieren.

Die Bezeichnung „Teilnehmer“ bezieht sich sowohl auf die diverse, die weibliche als auch auf die männliche Form.

Stand: 30.05.2026